Sicher im Verkehr radeln

Damit Sie sicher auf der Straßen radeln, empfehlen wir Ihnen die Straßenverkehrsordnung (STVO) einzuhalten.

Einige Tipps geben wir Ihnen auf den Weg mit.

  • Radwege: Benutzen Sie immer die Radwege, die durch Verkehrszeichen ausgeschildert sind, z. B. blaue Verkehrsschilder.
  • Seitenstreifen: Radfahrer dürfen den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
  • Straße: Sind keine gesonderten Radwege vorhanden, müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen - und nicht den Gehweg.
  • Radfahren einzeln und in der der Gruppe: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
  • Fußgängerzone: Fußgängerzonen sind für Fahrräder tabu - es sein denn, man schiebt sein Fahrrad oder es gibt Schilder, die das Radeln explizit erlauben.
  • Verkehrssicherheit: Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Sonst ist es laut StVO nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen.
  • Fahrradhelm: Das Tragen eines Sicherheitshelms ist für Fahrradfahrer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen eines Helms, denn dadurch könnten zahlreiche Verletzungen verhindert werden.
  • Musik hören: Zwar ist es nicht verboten, beim Radfahren mit Kopfhörern Musik zu hören, doch muss laut StVO sichergestellt sein, dass die akustische Wahrnehmung nicht beeinträchtigt ist.
  • Alkohol: Unter Alkoholeinfluss ist nicht nur das Auto, sondern auch der Drahtesel tabu.
  • Handy: Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Die Benutzung des Handys beim Radfahren wird mit 25 Euro Bußgeld bestraft.
Kontakt  |  Impressum  |  Disclaimer