Sicher im Verkehr radeln
Damit Sie sicher auf der Straßen radeln, empfehlen wir Ihnen die Straßenverkehrsordnung (STVO) einzuhalten.
Einige Tipps geben wir Ihnen auf den Weg mit.
- Radwege: Benutzen Sie immer die Radwege, die durch Verkehrszeichen ausgeschildert sind, z. B. blaue Verkehrsschilder.
- Seitenstreifen: Radfahrer dürfen den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
- Straße: Sind keine gesonderten Radwege vorhanden, müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen - und nicht den Gehweg.
- Radfahren einzeln und in der der Gruppe: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
- Fußgängerzone: Fußgängerzonen sind für Fahrräder tabu - es sein denn, man schiebt sein Fahrrad oder es gibt Schilder, die das Radeln explizit erlauben.
- Verkehrssicherheit: Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Sonst ist es laut StVO nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen.
- Fahrradhelm: Das Tragen eines Sicherheitshelms ist für Fahrradfahrer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Tragen eines Helms, denn dadurch könnten zahlreiche Verletzungen verhindert werden.
- Musik hören: Zwar ist es nicht verboten, beim Radfahren mit Kopfhörern Musik zu hören, doch muss laut StVO sichergestellt sein, dass die akustische Wahrnehmung nicht beeinträchtigt ist.
- Alkohol: Unter Alkoholeinfluss ist nicht nur das Auto, sondern auch der Drahtesel tabu.
- Handy: Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Die Benutzung des Handys beim Radfahren wird mit 25 Euro Bußgeld bestraft.